Symbolische Münzen der Kryptowährungen Litecoin, Ethereum, Bitcoin und Ripple.
Freitag, 19.01.2024 08:15 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 300

iShares Bitcoin Trust (IBIT): Paukenschlag: Bitcoin‑ETF von BlackRock knackt die Milliardenmarke!

Symbolische Münzen der Kryptowährungen Litecoin, Ethereum, Bitcoin und Ripple. pixabay.com
Der Bitcoin-Spot-ETF von BlackRock ist der erste, der die Schwelle von einer Milliarde US-Dollar an verwaltetem Vermögen überschreitet. Die Hintergründe.Der Bitcoin-Spot-ETF von BlackRock hat als erster ETF die Marke von einer Milliarde US-Dollar an verwaltetem Vermögen überschritten. Investoren zahlten am Mittwoch 371 Millionen US-Dollar in den iShares Bitcoin Trust (IBIT) von BlackRock ein, wodurch IBIT die Marke überschritt, wie von Bloomberg zusammengestellte Daten zeigen. "Wir freuen uns, dass IBIT diesen Meilenstein bereits in der ersten Woche erreicht hat, was eine starke Nachfrage seitens der Anleger widerspiegelt", so Robert Mitchnick, Head of Digital Assets bei BlackRock. "Das ist …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in BlackRock
ME49F8
Ask: 0,77
Hebel: 4,39
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME49F8,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

712,00
+1,24%
BlackRock Realtime-Chart
iShares Bitcoin Trust Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur BlackRock Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.