Die Flagge der Europäischen Union.
Dienstag, 14.05.2024 18:31 von | Aufrufe: 192

EU-Staaten erweitern Sanktionsregeln gegen den Iran

Die Flagge der Europäischen Union. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Staaten haben eine Erweiterung der bisherigen Sanktionsregelung gegen den Iran beschlossen. Der Ministerrat nahm am Dienstag in Brüssel die Pläne an, mit denen die EU nun auch Personen und Einrichtungen ins Visier nehmen kann, die iranische Raketen verkaufen oder anderweitig an deren Weitergabe beteiligt sind. Die betreffenden Personen werden mit einem Einfrieren ihrer Vermögenswerte und einem Reiseverbot in die Europäische Union belegt. Ferner ist es verboten, Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in der Liste aufgeführt sind, direkt oder indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder sie zu begünstigen.

Bislang galt eine Sanktionsregelung, mit der unter anderem die Ausfuhr von Bauteilen in den Iran verboten wurde, die für den Bau und die Produktion von unbemannten Luftfahrzeugen verwendet werden. Diese wurde nach dem Beginn der iranischen Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mit der Lieferung von Drohnen eingerichtet.

Hintergrund für die Erweiterung der Sanktionen ist insbesondere der iranische Großangriff auf Israel mit Drohnen und Raketen Mitte April, der auf eine mutmaßlich israelische Attacke auf die iranische Botschaft in der syrischen Hauptstadt Damaskus folgte./svv/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.